Psychotherapie mit privater Krankenversicherung
Es gibt eine Vielzahl privater Krankenversicherer und individueller Tarife. In aller Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Am Besten informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.
Seit dem 1. Juli 2024 sind die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen und neuen Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP in Kraft.
Selbstverständlich rechne ich nach diesen Richtlinien ab.
Psychotherapie / Beratung als Selbstzahler
Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung liegt bei 153,00 Euro (3,5 facher Satz).
Psychotherapie mit gesetzlicher Krankenversicherung
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, besteht keine Möglichkeit zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Sie können sich dennoch selbstverständlich als Selbstzahler melden. Die Gebühren dafür entnehmen Sie dem Abschnitt Psychotherapie mit privater Krankenversicherung.
Führungskräftecoaching
Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung liegt bei 196,71 Euro. Darüber hinaus können weitere Kosten entstehen. Bei Unklarheiten sprechen Sie mich einfach an.